Honorar

Ein erstes Gespräch oder eine erste Einschätzung der Lage sind stets kostenlos.

Bitte überlegen Sie, ob Sie das Honorar aufbringen können. Möglicherweise kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe beantragt werden. Auch die Vereinbarung von monatlichen Raten ist möglich.

Die Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird von den Rechtsschutzversicherungen im Regelfall erst dann bezahlt, wenn das Verfahren am Sozialgericht anhängig ist (Sozialgerichtsrechtsschutz).

Bitte bringen Sie bei einer Beratung im Rahmen der Beratungshilfe schon zum ersten Termin einen Beratungsschein Ihres örtlich zuständigen Amtsgerichtes mit. Den Beratungsschein erhalten Sie dort kostenlos. Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an den Beratungskosten beträgt 15,– €. Er ist in bar direkt an den Anwalt zu zahlen.

Ohne Beratungsschein kostet eine persönliche Erstberatung zwischen 50,– und 250,– € (inkl. Umsatzsteuer). Die Beratungszeit beträgt dabei etwa eine Stunde. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Beratungstermin.

Eine telefonische Anfrage wird nicht berechnet.