Adipositas – Ãœbergewicht – ist eine chronisch komplexe Stoffwechselerkrankung, die im Geflecht der Sozialleistungsansprüche eine immer größere Rolle spielt. 20 % aller Deutschen sind davon betroffen. Nach dem Bodymaßindex (BMI) wird nach Normalgewicht und Ãœbergewicht ab einem BMI von 30 die Adipositas I. Grades erreicht. Ab einem BMI von 35 liegt Grad II vor, ab einem BMI von 40 Grad III. Ein Mann mit einer Körpergröße von 1,80 m und einem Gewicht von 100 kg hat einen BMI von 30,86 und somit Adipositas I. Grades.
Adipositas ist eine gefährliche Erkrankung. Die Lebenserwartung sinkt um 5 – 30 Jahre. Die Nebenwirkungen sind vielfältig, sie reichen von Depressionen bis zu Diabetes und dem Risiko von Schlaganfällen und Herzinfarkt. Die jährlichen Krankheitskosten der Adipositas werden auf 15 bis 20 Milliarden Euro geschätzt. Adipositas führt zu zehn Tagen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und ist bei Arbeitslosen ein Hemmnis der Integration.
Schwierig ist die Therapie. Diäten führen selten zum gewünschten Erfolg. Nach 12 Monaten Diät ist oft der Ausgangspunkt wieder erreicht. Medikamente gegen Adipositas haben oft massive schädliche Nebenwirkungen. Erfolgreicher sind operative Methoden, z.B. der Schlauchmagen. Dabei wird das Magenvolumen um 90 % reduziert. Die Erfolgsquote liegt bei 68 %. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Durchführung der Operation. Der Eingriff bedarf jedoch einer besonderen Rechtfertigung im Einzelfall. Er darf nur durchgeführt werden, wenn die Behandlungsalternativen erfolglos waren und die Voraussetzungen für eine chirurgische Intervention nach dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion erfüllt sind.
Die Operation ist dann eine Kassenleistung, wenn die Zustimmung der Krankenkasse vorher eingeholt wurde. Hierbei hilft die Zustimmungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Die bariatrische Chirurgie ist ein Teilgebiet der Chirurgie, die sich mit Eingriffen befasst, die der Reduzierung des Körpergewichtes dienen. Da die Krankenkassen in Verbindung mit dem MDK dies gerne ablehnen, kommt es oft zur Klage vor dem Sozialgericht. Klageabweisende Urteile sind relativ selten.